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VG Saarlouis, 16.01.2015 - 3 L 2099/14 |
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§ 26a AsylVfG 1992 vom 28.08.2013, § 34a Abs 2 AsylVfG 1992 vom 28.08.2013, § 55 Abs 2 AsylVfG 1992, § 18 AufenthG 2004, Art 16a Abs 2 GG
Mängel im Asylsystem und bezüglich der Aufnahmebedingungen in Bulgarien - Informationsverbund Asyl und Migration
GG Art. 16a Abs. 2, AsylVfG § 34a, AsylVfG § 34a Abs. 2, AsylVfG § 31 Abs. 4 S. 1
Bulgarien, Dublinverfahren, systemische Mängel, Asylverfahren, Aufnahmebedingungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 26.10.2010 - 10 B 28.10
Flüchtlingsanerkennung außerhalb des Bundesgebiets durch Registrierung durch den …
Auszug aus VG Saarlouis, 16.01.2015 - 3 L 2099/14
Das hat der Senat bereits zu der bis 30. November 2013 geltenden Regelung des § 60 Abs. 1 Satz 2 und 6 AufenthG (a.F.) entschieden (Beschluss vom 26. Oktober 2010 - BVerwG 10 B 28.10 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 43). - EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus VG Saarlouis, 16.01.2015 - 3 L 2099/14
Diese entsprechen inhaltlich den systemischen Mängeln im Sinne der Ausführungen in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2011 - C 411/10 und C 493/10 - und vom 10.12.2013 - C 394/12 - wonach ein Asylbewerber einer Abschiebung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nur damit entgegentreten kann, dass er systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat geltend macht, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass er tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgesetzt zu werden und die zugunsten des Mitgliedstaates streitende Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Europäischen Union in Einklang mit den Erfordernissen der Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht, widerlegt ist. - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
Auszug aus VG Saarlouis, 16.01.2015 - 3 L 2099/14
Die Entscheidung findet ihre Rechtsgrundlage in Art. 16a Abs. 2 GG und §§ 26a, 31 Abs. 4, 34a AsylVfG(vgl. dazu, dass die Regelungen der Art. 16a GG und die darauf beruhenden Regelungen des AsylVfG nicht zu beanstanden sind BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93-, juris), nachdem dem Antragsteller in Bulgarien subsidiärer Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zuerkannt worden ist.
- EuGH, 10.12.2013 - C-394/12
Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - …
Auszug aus VG Saarlouis, 16.01.2015 - 3 L 2099/14
Diese entsprechen inhaltlich den systemischen Mängeln im Sinne der Ausführungen in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2011 - C 411/10 und C 493/10 - und vom 10.12.2013 - C 394/12 - wonach ein Asylbewerber einer Abschiebung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nur damit entgegentreten kann, dass er systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat geltend macht, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass er tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgesetzt zu werden und die zugunsten des Mitgliedstaates streitende Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Europäischen Union in Einklang mit den Erfordernissen der Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht, widerlegt ist. - BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13
Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben …
Auszug aus VG Saarlouis, 16.01.2015 - 3 L 2099/14
Insoweit verweist das Gericht auf das Urteil des BVerwG vom 17.06.2014 -10 C 7/13-(Zit. nach juris; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 26.10.2010 - 10 B 28/10zu § 60 Abs. 1 Satz 2 und 6 AufenthGa.F.)), wo ausgeführt wird:. - BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13
Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes; …
Auszug aus VG Saarlouis, 16.01.2015 - 3 L 2099/14
Dies hat die verfahrensrechtliche Konsequenz, dass das Begehren auf Zuerkennung von unionsrechtlichem subsidiärem Schutz unzulässig ist, wenn dem Ausländer bereits im Ausland die Rechtsstellung eines Flüchtlings oder eines subsidiär Schutzberechtigten im Sinne von § 4 AsylVfG (n.F.) zuerkannt worden ist (vgl. hierzu bereits Urteil vom 13. Februar 2014 - BVerwG 10 C 6.13 - NVwZ-RR 2014, 487Rn. 16). - VGH Baden-Württemberg, 10.11.2014 - A 11 S 1778/14
Systemische Schwachstellen in Bulgarien
Auszug aus VG Saarlouis, 16.01.2015 - 3 L 2099/14
Es ist nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer(Vgl. nur Beschlüsse vom 19.09.2014 -3 L 1909/14-, vom 16.12.2014 -3 L 2006/14- und vom 12.01.2015 -3 L 1956/14-; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2014 -A 11 S 1778/14-) nicht ersichtlich, dass in Bulgarien abweichend von der verfassungsrechtlichen Vermutung nicht mehr dem in Art. 16 a Abs. 2 GG normierten Standard des Flüchtlings- oder Menschenrechtsschutzes genügt würde. - BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung
Auszug aus VG Saarlouis, 16.01.2015 - 3 L 2099/14
Die Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 legt einheitliche Kriterien für die Qualifizierung als Flüchtling fest, sieht aber keine völkerrechtliche Bindung eines Vertragsstaats an die Anerkennungsentscheidung eines anderen vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 1979 - 1 BvR 654/79 - BVerfGE 52, 391 ; BVerwG, Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG 1 C 42.67 - BVerwGE 38, 87 = Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 2 S. 4 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2009 - 18 E 311/09
Asylverfahren Antrag Aufenthaltserlaubnis Aufenthaltstitel Erlaubnisfiktion
Auszug aus VG Saarlouis, 16.01.2015 - 3 L 2099/14
Denn es soll grundsätzlich verhindert werden, dass erfolglose Asylbewerber nach Abschluss ihres Asylverfahrens ihren Aufenthalt in Deutschland durch ein Verfahren auf Erteilung eines Aufenthaltstitels verlängern.(Vgl. hierzu OVG NRW, vom 7. Oktober 2008 - 18 B 1154/08-, InfAuslR 2009, 23und Beschluss vom 17.03.2009 -18 E 311/09-, juris) Im Übrigen strebt der Antragsteller einen Daueraufenthalt an, so dass er sich schon allein aus diesem Grund nicht auf § 18 AufentHV ("Kurzaufenthalt") berufen kann. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2008 - 18 B 1154/08
Aufenthaltserlaubnis Geburt Bundesgebiet Asylverfahren Erlaubnisfiktion …
Auszug aus VG Saarlouis, 16.01.2015 - 3 L 2099/14
Denn es soll grundsätzlich verhindert werden, dass erfolglose Asylbewerber nach Abschluss ihres Asylverfahrens ihren Aufenthalt in Deutschland durch ein Verfahren auf Erteilung eines Aufenthaltstitels verlängern.(Vgl. hierzu OVG NRW, vom 7. Oktober 2008 - 18 B 1154/08-, InfAuslR 2009, 23und Beschluss vom 17.03.2009 -18 E 311/09-, juris) Im Übrigen strebt der Antragsteller einen Daueraufenthalt an, so dass er sich schon allein aus diesem Grund nicht auf § 18 AufentHV ("Kurzaufenthalt") berufen kann. - BVerwG, 29.04.1971 - I C 42.67
Teilhabe des Ehegatten am Flüchtlingsstatus des anderen - Gewährung von Asylrecht …
- VG Saarlouis, 12.01.2015 - 3 L 1956/14
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung